Service & Organisatorisches
Damit wir uns gut verstehen...
- …benötigen wir bitte Ihr Firmenlogo zur Ausschilderung der Tagungsräume.
Senden Sie uns dieses gerne per Email an: office@martin-niemoeller-haus.de
- …gehen wir davon aus, dass Sie uns bitte eine Namensliste der Übernachtungsgäste 2 Wochen vorher bekannt geben – somit können wir einen reibungslosen Check-In gewährleisten.
- …freuen wir uns, wenn Sie uns die endgültige Anzahl der Tagungsteilnehmer
7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Die uns bis dahin bekannte Anzahl nehmen wir als Berechnungsgrundlage für die Kaffeepausen und Mahlzeiten.
- …hoffen wir natürlich, dass wir Sie zu Ihrem gebuchten Termin begrüßen dürfen.
Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Tagung abzusagen, so ist dies bis zu 8 Wochen vorher kostenfrei möglich. - ...bitten wir um Verständnis, dass aus Rücksicht auf alle Gäste nur (medizinische) Begleithunde das Haus betreten dürfen.
…bitten wir Sie, folgende Stornierungsbedingungen zu beachten:
Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Martin Niemöller-Hauses
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Martin Niemöller-Haus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Martin Niemöller-Hauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Martin Niemöller-Hauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Sofern zwischen dem Martin Niemöller-Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Martin Niemöller-Hauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht den Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Martin Niemöller-Haus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1. Satz 3 vorliegt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Martin Niemöller-Haus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Martin Niemöller-Haus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhen entstanden ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen:
AGB's
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